Liebe/r {subtag:name|part:first|ucfirst} {subtag:name|part:last|ucfirst},

der Vorstand lädt Sie herzlich zur Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 27.04.2018 um 19:30 Uhr im großen Saal des TSV Ginnheim 1878 e.V., Am Mühlgarten 2, 60431 Frankfurt ein.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

  1. Eröffnung der Versammlung und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Ehrung der verstorbenen Mitglieder
  3. Jahresbericht 2017 des Vorsitzenden und Vorschau / Planung für das Jahr 2018
  4. Kassenbericht
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Antrag auf Änderung der Satzung

7.1 Antrag § 25 Datenschutz – Anpassung

Alt:

§25 Datenschutz

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, z.B. im Rahmen der
  2. Es handelt sich insbesondere um Namen, Anschrift, Bankverbindung, SEPA Lastschriftverfahren, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im
  3. Als Mitglied des Landessportbunds und der Landesfachverbände ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten zu melden. Übermittelt werden die Namen der Mitglieder des Vorstandes nach BGB §26 mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
  4. Das Mitglied erteilt hierzu mit Abgabe des Aufnahmeantrags seine

Neu:

§25 Datenschutz

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, z.B. im Rahmen der
  2. Es handelt sich insbesondere um Namen, Anschrift, Bankverbindung, SEPA Lastschriftverfahren, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im
  3. Als Mitglied des Landessportbunds, der Landesfachverbände und Sportverbände ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten zu melden. Übermittelt werden die Namen der Mitglieder des Vorstandes nach BGB §26 und die Namen der Mitglieder in den Sportverbänden mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Faxnummer, E-Mail- Adresse, Geburtsdaten und bei Wettkämpfen Nationalität.
  4. Das Mitglied erteilt hierzu mit Abgabe des Aufnahmeantrags seine

7.2 Antrag § 11 Der Vorstand – Änderung der Vorstandsstruktur

Alt:

§11 Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus

  1. dem Vorsitzenden (Vereinsvorsitzender),
  2. dem sportlichen Leiter,
  3. dem technischen Leiter,
  4. dem kaufmännischen Leiter,
  5. dem Schriftführer und
  6. den besonderen

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die unter Ziffer 1 – 5 genannten Personen vertreten. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Einzelvertretung ist in der Weise eingeschränkt, dass für Geschäfte, Einkäufe oder sonstige Ausgaben und Verpflichtungen über 2000 € die Zustimmung von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern in Form eines Beschlussprotokolls vorliegen muss, wobei der Vorsitzende sowie der kaufmännische Leiter zugestimmt haben müssen.

Neu:

§11 Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus

  1. dem Vorsitzenden (Vereinsvorsitzender),
  2. dem sportlichen Leiter,
  3. dem kaufmännischen Leiter,
  4. dem Schriftführer und
  5. den besonderen

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die unter Ziffer 1 – 4 genannten Personen vertreten. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Einzelvertretung ist in der Weise eingeschränkt, dass für Geschäfte, Einkäufe oder sonstige Ausgaben und Verpflichtungen über 2000 € die Zustimmung von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern in Form eines Beschlussprotokolls vorliegen muss, wobei der Vorsitzende sowie der kaufmännische Leiter zugestimmt haben müssen.

Mit dem Antrag 7.2 werden auch die entsprechenden Passagen des § 12 geändert.

Alt:

§ 12 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Gewählt wird im Wechsel der Vorsitzende und der technische Leiter und im nächsten Jahr der sportliche Leiter, der kaufmännische Leiter und der Schriftführer.
Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen bestellen.

Mit dem Ende der Vereinsmitgliedschaft endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

Neu:

§ 12 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Gewählt wird im Wechsel der Vorsitzende und im nächsten Jahr der sportliche Leiter, der kaufmännische Leiter und der Schriftführer.
Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen bestellen.

Mit dem Ende der Vereinsmitgliedschaft endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

 

  1. Wahl des Vorstandes
    • Vorsitzende/r für 2 Jahre
    • Technischer Leiter/in für 2 Jahre (Bei Annahme der Satzungsänderung unter TOP 7.2 wird dieser Punkt nichtig)
  2. Wahl der zwei Kassenprüfer/in für 2 Jahre und eines Vertreters
  3. Wahl des Ältestenrats für zwei Jahre
  4. Vorstellung des erweiterten Vorstandes
  5. Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2018
  6. Anträge der Mitglieder
  7. Verschiedenes

Anträge der Mitglieder müssen bis spätestens 20.04.2018 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen zur Mitgliederversammlung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand


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